Die Ammerländer bietet in ihrer Unfallversicherung Schutz für Kinder und Jugendliche, wenn ein Unfall auf eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung zurückgeht, die durch die ungewollte Einnahme von Ecstasy oder K.o.-Tropfen (GHB) ausgelöst wurde. Solche Unfälle sind mitversichert.
Mitversichert sind Unfälle des versicherten Kindes oder Jugendlichen, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstehen.
Voraussetzung ist, dass diese Störungen die Folge einer ungewollten Einnahme von Ecstasy oder K.o.-Tropfen GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) sind.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet ein versichertes Kind oder ein versicherter Jugendlicher einen Unfall, weil es infolge einer ungewollten Einnahme von Ecstasy oder K.o.-Tropfen (GHB) in eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung geraten ist, besteht Versicherungsschutz. Solche Unfälle sind ausdrücklich mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Unfälle nach unbemerkter Verabreichung von K.o.-Tropfen mitversichert?
Ja. Unfälle des versicherten Kindes oder Jugendlichen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.o.-Tropfen GHB sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei ungewollter Einnahme von Ecstasy?
Ja. Auch Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von Ecstasy sind mitversichert.
Für wen gilt dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für das versicherte Kind beziehungsweise den versicherten Jugendlichen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017