Bei der Ammerländer Unfallversicherung werden Kosten für eine Haushaltshilfe, ein Kindermädchen oder eine Tagesmutter übernommen, wenn der beaufsichtigende Elternteil nach einem Unfall im Krankenhaus liegt und das Kind nicht versorgen kann oder an den Unfallfolgen verstorben ist – mit 30 Euro pro Tag für bis zu 100 Tage, sofern Elternteil und Kind über diesen Vertrag versichert sind.
Kann der beaufsichtigende Elternteil aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht für die erforderliche Versorgung und Beaufsichtigung des Kindes sorgen, oder ist er an den Folgen eines Unfalles verstorben, so übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, ein Kindermädchen oder eine Tagesmutter.
Die Kosten werden in Höhe von 30 EURO pro Tag übernommen, maximal jedoch für 100 Tage.
Voraussetzung ist, dass sowohl der beaufsichtigende Elternteil als auch das Kind im Rahmen dieses Vertrages versichert sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Elternteil, der die Aufsicht über das Kind hat, wegen eines Unfalls im Krankenhaus liegt oder an den Unfallfolgen verstirbt und das Kind deshalb nicht versorgen kann, zahlt der Versicherer für eine Ersatzbetreuung. Dafür werden 30 Euro pro Tag übernommen, und zwar für höchstens 100 Tage. Diese Leistung gibt es nur, wenn sowohl der Elternteil als auch das Kind über diesen Vertrag versichert sind.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Haushaltshilfe oder ein Kindermädchen übernommen?
Wenn der beaufsichtigende Elternteil aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes das Kind nicht versorgen und beaufsichtigen kann oder an den Folgen eines Unfalles verstorben ist.
Wie hoch ist die Leistung und wie lange wird sie gezahlt?
Die Kosten werden mit 30 EURO pro Tag übernommen, maximal jedoch für 100 Tage.
Welche Voraussetzung muss für diese Leistung erfüllt sein?
Sowohl der beaufsichtigende Elternteil als auch das Kind müssen im Rahmen dieses Vertrages versichert sein.
Welche Betreuungsformen sind abgedeckt?
Übernommen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe, ein Kindermädchen oder eine Tagesmutter.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017