Bei der Unfallversicherung der Ammerländer erhalten Kinder eine Vollwaisenrente in Höhe der doppelten Todesfallsumme, wenn beide über den Vertrag versicherten Elternteile infolge eines Unfalls sterben und die Kinder bezugsberechtigt oder als Erben durch Erbschein bestätigt sind – begrenzt durch die vereinbarten Höchstsummen.
Sterben beide durch diesen Vertrag versicherten Elternteile infolge eines Unfalles, zahlt der Versicherer die doppelte Todesfallsumme. Voraussetzung ist, dass die Kinder bezugsberechtigt sind oder durch Erbschein als Erben bestätigt wurden.
Dabei gelten jedoch maximal die Höchstsummen des Versicherers.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beide Elternteile, die über diesen Vertrag versichert sind, durch einen Unfall ums Leben kommen, wird für die Kinder die doppelte Todesfallsumme fällig. Das setzt voraus, dass die Kinder bezugsberechtigt sind oder ihre Erbenstellung durch einen Erbschein nachgewiesen ist. Die Auszahlung ist allerdings durch die vereinbarten Höchstsummen begrenzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistung, wenn beide versicherten Eltern durch einen Unfall sterben?
In diesem Fall zahlt der Versicherer die doppelte Todesfallsumme, jedoch höchstens bis zu den vereinbarten Höchstsummen.
Welche Voraussetzungen müssen die Kinder erfüllen, um die Vollwaisenrente zu erhalten?
Die Kinder müssen bezugsberechtigt sein oder durch einen Erbschein als Erben bestätigt sein.
Gibt es eine Obergrenze für die Auszahlung der doppelten Todesfallsumme?
Ja, es gelten maximal die Höchstsummen des Versicherers.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017