Kann ein versichertes Kind nach einem Unfall die Kindertagesstätte oder den Kindergarten nicht besuchen, zahlt die Ammerländer in der Unfallversicherung ein Kindergartenausfallgeld von 20 Euro pro verpasstem Tag, begrenzt auf höchstens 15 Tage. Der Ausfall muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, und bei mehreren Verträgen für dasselbe Kind wird nur aus einem Vertrag geleistet.
Kann das versicherte Kind unfallbedingt die Kindertagesstätte oder den Kindergarten nicht besuchen, zahlen wir für jeden verpassten Tag 20 Euro. Die Leistung wird für höchstens 15 Tage erbracht.
Der Ausfall ist uns durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Fällt der Besuch von Kindergarten oder Kindertagesstätte wegen eines Unfalls aus, gibt es für jeden verpassten Tag Geld – 20 Euro, allerdings maximal für 15 Tage. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das den Ausfall belegt. Gibt es für das Kind mehrere Verträge beim selben Versicherer, wird die Leistung nur einmal ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es, wenn mein Kind nach einem Unfall nicht in den Kindergarten kann?
Für jeden unfallbedingt verpassten Tag in Kindertagesstätte oder Kindergarten werden 20 Euro gezahlt, höchstens jedoch für 15 Tage.
Muss ich den Ausfall nachweisen?
Ja, der Ausfall ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Was gilt, wenn für mein Kind mehrere Verträge bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017