Sterben bei der Ammerländer in der Unfallversicherung beide durch den Vertrag versicherten Elternteile infolge eines Unfalles, erhalten die Kinder die doppelte Todesfallsumme – vorausgesetzt, sie sind bezugsberechtigt oder als Erben durch Erbschein bestätigt. Es gelten dabei jedoch die vereinbarten Höchstsummen als Obergrenze.
Sterben infolge eines Unfalles beide durch diesen Vertrag versicherten Eltern, zahlen wir die doppelte Todesfallsumme. Voraussetzung ist, dass die Kinder bezugsberechtigt oder durch Erbschein als Erben bestätigt sind.
Es gelten jedoch maximal unsere Höchstsummen.
Was bedeutet das konkret?
Kommen beide über den Vertrag versicherten Elternteile durch einen Unfall ums Leben, wird die Todesfallsumme verdoppelt. Das setzt voraus, dass die Kinder als bezugsberechtigt gelten oder ihre Erbenstellung durch einen Erbschein belegt ist. Die Auszahlung ist dabei durch die vereinbarten Höchstsummen begrenzt.
Häufige Fragen
Wann wird die Todesfallsumme verdoppelt?
Wenn beide durch diesen Vertrag versicherten Eltern infolge eines Unfalles sterben und die Kinder bezugsberechtigt oder durch Erbschein als Erben bestätigt sind.
Wer muss bezugsberechtigt oder als Erbe bestätigt sein?
Die Kinder müssen bezugsberechtigt oder durch Erbschein als Erben bestätigt sein, damit die doppelte Todesfallsumme gezahlt wird.
Gibt es eine Obergrenze für die Auszahlung?
Ja, es gelten maximal die Höchstsummen des Versicherers.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017