Bei der Unfallversicherung der Ammerländer sorgt die Dynamik dafür, dass die Versicherungssummen jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz steigen, wobei sich der Beitrag im gleichen Verhältnis erhöht. Die erste Anpassung erfolgt zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, und Sie können jeder Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Auch die Fortführung, Kündigung und das Ende der Dynamik sind klar geregelt.
Die Versicherungssummen steigen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen aufgerundet:
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EURO
- für die Übergangsleistung auf volle 50 EURO
- für das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 EURO
Die Versicherungssummen für beitragsneutrale Leistungsarten bleiben von der Erhöhung ausgeschlossen.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Jeweils zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf die Frist wird hingewiesen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen, und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt der Versicherungsschutz trotz Fristablauf der Mahnung bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Sie und wir können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr der/des Versicherten oder wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden.
Was bedeutet das konkret?
Durch die Dynamik erhöhen sich die Versicherungssummen jedes Jahr automatisch um einen festgelegten Prozentsatz, und der Beitrag steigt im gleichen Verhältnis mit. Über jede Erhöhung werden Sie schriftlich informiert und können ihr innerhalb von sechs Wochen widersprechen; später ist auch eine Wiederaufnahme oder Kündigung der Dynamik möglich. Zahlen Sie nach einem versäumten Widerspruch nur den Vorjahresbeitrag, bleibt der Schutz zu den entsprechend niedrigeren Summen bestehen. Mit dem vollendeten 65. Lebensjahr oder bei Überschreiten der Höchstversicherungssummen endet die Dynamik.
Häufige Fragen
Wann wird die Versicherungssumme zum ersten Mal erhöht?
Die erste Anpassung erfolgt zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Kann ich einer jährlichen Erhöhung widersprechen?
Ja. Die Anpassung entfällt, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Anpassung schriftlich widersprechen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag später wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Was passiert, wenn ich nach einer Erhöhung nur den alten Beitrag zahle?
Haben Sie es versäumt, gegen die Erhöhung Widerspruch einzulegen, und zahlen nur den Beitrag des Vorjahres, bleibt der Versicherungsschutz trotz Fristablauf der Mahnung bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Bis wann läuft die Dynamik?
Die Dynamik entfällt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr der oder des Versicherten oder wenn die Höchstversicherungssummen überschritten werden. Zudem kann die Vereinbarung mit einer Frist von spätestens drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017