Bei der Ammerländer Unfallversicherung werden Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen, wenn ein versichertes Kind wegen eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht am Schulunterricht teilnehmen kann – bis zu 30 Euro pro ausgefallenem Schultag und für höchstens 100 Tage, sofern die Kosten nachgewiesen werden.
Kann das versicherte Kind wegen eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstattet der Versicherer die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht.
Die Erstattung erfolgt bis zu 30 EURO pro ausgefallenem Schultag. Sie ist auf maximal 100 Tage begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall im Krankenhaus liegt und deshalb den Schulunterricht verpasst, beteiligt sich der Versicherer an den Kosten für Nachhilfeunterricht. Erstattet werden nachgewiesene Kosten von bis zu 30 Euro je verpasstem Schultag. Die Leistung gilt für höchstens 100 Tage.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen?
Wenn das versicherte Kind aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht am Schulunterricht teilnehmen kann.
Wie hoch ist die Erstattung pro ausgefallenem Schultag?
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis zu 30 Euro pro ausgefallenem Schultag.
Für wie viele Tage wird der Nachhilfeunterricht maximal bezahlt?
Die Erstattung erfolgt für maximal 100 Tage.
Muss ich die Kosten belegen?
Ja, erstattet werden ausschließlich die nachgewiesenen Kosten für den Nachhilfeunterricht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017