Kann ein versichertes Kind wegen eines Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen, zahlt die Ammerländer in ihrer Unfallversicherung ein Schulausfallgeld von 20 EURO je verpasstem Schultag – begrenzt auf höchstens 15 Tage. Der Ausfall ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen; bei mehreren Verträgen für dasselbe Kind wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Kann das versicherte Kind unfallbedingt nicht am Schulunterricht teilnehmen, zahlen wir für jeden verpassten Schultag 20 EURO. Die Leistung ist auf maximal 15 Tage begrenzt.
Der Ausfall ist uns durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall nicht zur Schule gehen kann, gibt es für jeden ausgefallenen Schultag einen festen Betrag, allerdings nur für eine begrenzte Anzahl von Tagen. Der Ausfall muss ärztlich bestätigt werden. Gibt es für dasselbe Kind mehrere Verträge beim selben Versicherer, wird nur aus einem davon gezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel wird pro verpasstem Schultag gezahlt?
Für jeden unfallbedingt verpassten Schultag werden 20 EURO gezahlt, maximal jedoch für 15 Tage.
Wie muss der Schulausfall nachgewiesen werden?
Der Ausfall ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Was gilt, wenn mehrere Verträge für das Kind bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Für wie viele Tage wird das Schulausfallgeld höchstens gezahlt?
Das Schulausfallgeld wird für höchstens 15 Tage gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017