Bei der Ammerländer Unfallversicherung sind Gesundheitsschäden abgesichert, die beim Herstellen oder Verwenden selbst gebauter Feuerwerkskörper entstehen – der Schutz entfällt jedoch, wenn damit eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt war.
Wenn ein Unfall durch die Herstellung oder den Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper entstanden ist, besteht Versicherungsschutz.
Ausgenommen ist der Fall, dass mit dem Feuerwerkskörper eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt sich jemand beim Bauen oder Zünden eines selbst gebauten Feuerwerkskörpers, greift der Versicherungsschutz. Das gilt jedoch nicht, wenn mit dem Feuerwerkskörper absichtlich eine Sache beschädigt oder eine Person verletzt werden sollte.
Häufige Fragen
Sind Verletzungen durch selbst gebaute Feuerwerkskörper versichert?
Ja, für Unfälle durch die Herstellung oder den Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.
Wann entfällt der Versicherungsschutz bei selbstgebauten Feuerwerkskörpern?
Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn mit dem Feuerwerkskörper eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
Gilt der Schutz auch schon beim Bau des Feuerwerkskörpers?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Herstellung als auch den Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017