Bei der Ammerländer Unfallversicherung erhalten Eltern einen pauschalen Kostenzuschuss von 75 Euro, wenn ihr versichertes Kind nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wird und ein Elternteil beim Kind übernachtet (Rooming-in). Bestehen mehrere Verträge für dasselbe Kind, wird die Leistung nur einmal gezahlt.
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 75 EURO gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt werden muss und ein Elternteil dort mit übernachtet, gibt es dafür einen festen Zuschuss von 75 Euro. Voraussetzung ist, dass die vollstationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist. Gibt es für dasselbe Kind mehrere Verträge beim selben Versicherer, wird der Zuschuss trotzdem nur ein einziges Mal ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel bekommt man beim Rooming-in nach einem Unfall des Kindes?
Es wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 75 Euro gezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen für den Rooming-in-Zuschuss erfüllt sein?
Das versicherte Kind muss sich nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden und ein Elternteil muss mit dem Kind im Krankenhaus übernachten.
Wird der Zuschuss mehrfach gezahlt, wenn mehrere Verträge für das Kind bestehen?
Nein. Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017