Beim Unfallschutz der Ammerländer wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld innerhalb von fünf Jahren ab dem Unfalltag für höchstens 1825 Tage gezahlt. Auch bei einer Behandlung in einer Einrichtung, die zugleich der Heilbehandlung und der Rehabilitation dient, bleibt der Anspruch in bestimmten Fällen bestehen – etwa bei einer Notfalleinweisung.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren gezahlt. Der Zeitraum wird vom Unfalltag an gerechnet. Die Zahlung erfolgt für maximal 1825 Tage.
Erfolgt die Heilbehandlung an einem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeldanspruch zumindest in folgenden Fällen nicht:
- wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt
- wenn die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten ist
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt wird, kann für die stationäre Zeit ein vereinbartes Krankenhaustagegeld erhalten. Die Zahlung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Unfalltag und auf höchstens 1825 Tage begrenzt. Findet die Behandlung in einer Einrichtung statt, die zugleich der Heilbehandlung und der Rehabilitation dient, bleibt der Anspruch bei einer Notfalleinweisung oder beim einzigen Versorgungskrankenhaus in der Wohnortnähe erhalten.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld nach einem Unfall gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, für maximal 1825 Tage gezahlt.
Ab wann läuft der Fünfjahreszeitraum für das Krankenhaustagegeld?
Der Zeitraum von 5 Jahren wird vom Unfalltag an gerechnet.
Bleibt der Anspruch bestehen, wenn die Behandlung in einer Einrichtung erfolgt, die auch der Rehabilitation dient?
Ja, der Krankenhaustagegeldanspruch entfällt in einer solchen Einrichtung zumindest dann nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017