Bei der Ammerländer Unfallversicherung erhalten Unternehmer, Geschäftsführer, Selbständige und freiberuflich Tätige einen festen Ersatz für Verdienstausfall, wenn sie zu einer vom Versicherer veranlassten Untersuchung müssen und ihren tatsächlichen Verdienstausfall nicht konkret belegen können. Der Pauschalbetrag entspricht dem gültigen Jahres-Bruttobeitrag, ist aber je Unfallereignis begrenzt.
Bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen oder freiberuflich Tätigen kann es vorkommen, dass der Verdienstausfall für durch uns veranlasste Untersuchungen nicht konkret nachgewiesen wird.
In diesem Fall erstatten wir einen festen Betrag. Dieser entspricht dem zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrag. Die Erstattung beträgt jedoch höchstens 750 EURO je Unfallereignis.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Selbständige oder vergleichbare Personengruppen zu einer vom Versicherer angeordneten Untersuchung müssen und dadurch Verdienst verlieren, aber diesen Verlust nicht genau nachweisen können, gibt es dafür einen festen Ausgleichsbetrag. Dieser richtet sich nach dem gültigen Jahres-Bruttobeitrag der Unfallversicherung, ist aber pro Unfallereignis nach oben begrenzt.
Häufige Fragen
Wer bekommt bei einer angeordneten Untersuchung Verdienstausfall ersetzt?
Diese Regelung gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbständige oder freiberuflich Tätige.
Was passiert, wenn ich meinen Verdienstausfall nicht konkret nachweisen kann?
Dann wird ein fester Betrag erstattet, der dem zum Unfallzeitpunkt gültigen Jahres-Bruttobeitrag der Unfallversicherung der versicherten Person entspricht.
Wie hoch ist die Erstattung maximal?
Die Erstattung beträgt höchstens 750 EURO je Unfallereignis.
Für welche Untersuchungen gilt die Erstattung?
Sie gilt für Untersuchungen, die durch den Versicherer veranlasst wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017