Bei der Unfallversicherung der Ammerländer mit vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel bis 225 Prozent steigt die Invaliditätsleistung überproportional mit dem Invaliditätsgrad: Bis 25 Prozent gilt die einfache Versicherungssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die zweifache und für den Teil über 50 Prozent die dreifache Summe. So werden zum Beispiel aus 50 Prozent Invaliditätsgrad 75 Prozent Leistung und aus 100 Prozent volle 225 Prozent.
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den Teil des Invaliditätsgrades, der 25 Prozent übersteigt, aber 50 Prozent nicht übersteigt, die zweifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt (Invaliditätsgrad in Prozent – zu zahlende Leistung in Prozent):
- 25 % → 25 %
- 26 % → 27 %
- 27 % → 29 %
- 28 % → 31 %
- 29 % → 33 %
- 30 % → 35 %
- 31 % → 37 %
- 32 % → 39 %
- 33 % → 41 %
- 34 % → 43 %
- 35 % → 45 %
- 36 % → 47 %
- 37 % → 49 %
- 38 % → 51 %
- 39 % → 53 %
- 40 % → 55 %
- 41 % → 57 %
- 42 % → 59 %
- 43 % → 61 %
- 44 % → 63 %
- 45 % → 65 %
- 46 % → 67 %
- 47 % → 69 %
- 48 % → 71 %
- 49 % → 73 %
- 50 % → 75 %
- 51 % → 78 %
- 52 % → 81 %
- 53 % → 84 %
- 54 % → 87 %
- 55 % → 90 %
- 56 % → 93 %
- 57 % → 96 %
- 58 % → 99 %
- 59 % → 102 %
- 60 % → 105 %
- 61 % → 108 %
- 62 % → 111 %
- 63 % → 114 %
- 64 % → 117 %
- 65 % → 120 %
- 66 % → 123 %
- 67 % → 126 %
- 68 % → 129 %
- 69 % → 132 %
- 70 % → 135 %
- 71 % → 138 %
- 72 % → 141 %
- 73 % → 144 %
- 74 % → 147 %
- 75 % → 150 %
- 76 % → 153 %
- 77 % → 156 %
- 78 % → 159 %
- 79 % → 162 %
- 80 % → 165 %
- 81 % → 168 %
- 82 % → 171 %
- 83 % → 174 %
- 84 % → 177 %
- 85 % → 180 %
- 86 % → 183 %
- 87 % → 186 %
- 88 % → 189 %
- 89 % → 192 %
- 90 % → 195 %
- 91 % → 198 %
- 92 % → 201 %
- 93 % → 204 %
- 94 % → 207 %
- 95 % → 210 %
- 96 % → 213 %
- 97 % → 216 %
- 98 % → 219 %
- 99 % → 222 %
- 100 % → 225 %
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, wird die Invaliditätsleistung gestaffelt berechnet. Für den Teil des Invaliditätsgrades bis 25 Prozent gilt die einfache Versicherungssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die zweifache und für den Teil über 50 Prozent die dreifache Summe. Dadurch steigt die tatsächlich zu zahlende Leistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an – bis maximal 225 Prozent bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistung bei 100 Prozent Invaliditätsgrad?
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent beträgt die zu zahlende Invaliditätsleistung 225 Prozent der Versicherungssumme.
Warum steigt die Leistung stärker als der Invaliditätsgrad?
Weil die Berechnung gestaffelt erfolgt: Für den Teil bis 25 Prozent gilt die einfache Summe, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die zweifache und für den Teil über 50 Prozent die dreifache Summe. Dadurch erhöht sich die Leistung überproportional.
Was zahlt die Versicherung bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent?
Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent beläuft sich die zu zahlende Leistung auf 75 Prozent.
Ab wann greift die progressive Erhöhung überhaupt?
Bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent entspricht die Leistung genau dem Invaliditätsgrad; erst ab dem Teil über 25 Prozent kommt die höhere Bewertung mit der zweifachen und über 50 Prozent mit der dreifachen Summe zum Tragen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017