Wer nach einem Unfall zunächst nur leichte oder nicht erkennbare Folgen bemerkt, muss laut Ammerländer Unfallversicherung keine Leistungskürzung fürchten, wenn er erst dann einen Arzt aufsucht und den Versicherer informiert, sobald das wahre Ausmaß der Verletzung deutlich wird. In diesem Fall gilt das späte Hinzuziehen nicht als Obliegenheitsverletzung.
Bei Unfallfolgen, die zunächst geringfügig erscheinen oder zunächst nicht erkennbar sind, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet – nämlich dann, wenn der wirkliche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird.
Entsprechend erfolgt in diesem Fall keine Leistungskürzung.
Was bedeutet das konkret?
Manche Unfallfolgen zeigen sich erst später oder wirken anfangs harmlos. Wenn die versicherte Person deshalb erst dann einen Arzt aufsucht und den Versicherer informiert, sobald das tatsächliche Ausmaß sichtbar wird, gilt das nicht als Obliegenheitsverletzung. Der Versicherer kürzt in einem solchen Fall die Leistung nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn Unfallfolgen erst später sichtbar werden?
Werden die Folgen erst später erkennbar, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und den Versicherer unterrichtet, sobald der wirkliche Umfang erkennbar wird.
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich bei anfangs harmlosen Verletzungen erst spät zum Arzt gehe?
Nein. Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen erfolgt keine Leistungskürzung, wenn erst bei erkennbarem wirklichen Umfang ein Arzt hinzugezogen und der Versicherer informiert wird.
Gilt es als Pflichtverletzung, wenn ich nicht sofort einen Arzt aufsuche?
Nicht in jedem Fall. Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Arzt und Versicherer erst dann eingeschaltet werden, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017