Bei der Ammerländer Unfallversicherung wird der Vertrag auf Wunsch bis zu 12 Monate beitragsfrei fortgeführt, wenn nach einer Wartezeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn eine unfall- oder krankheitsbedingte eitsunfähigkeit von 100 % über mehr als 6 Wochen besteht. Der Versicherungsschutz bleibt dabei in Höhe der zu Beginn der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungssummen erhalten, der Nachweis erfolgt per ärztlichem Attest.
Tritt eine unfall- oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit von 100 % für mehr als 6 Wochen ein, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch bis zu 12 Monaten beitragsfrei fortgeführt. Voraussetzung ist, dass zuvor eine Wartezeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn abgelaufen ist. Der Versicherungsschutz besteht in Höhe der Versicherungssummen, die zu Beginn der Beitragsfreistellung gelten.
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Grad und deren Grund sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Die Beitragsfreistellung beginnt mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Sie endet mit dem Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Prämienbefreiung.
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus dem gleichen Grund setzt die Beitragsfreistellung wieder ein. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht bereits eine Dauer der Beitragsfreistellung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre erreicht wurde.
Nach der Beendigung der Beitragsfreistellung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlt sind, werden mit den Folgeprämien verrechnet, die nach der Beitragsfreistellung zu zahlen sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach der ersten Zeit im Vertrag durch Unfall oder Krankheit vollständig arbeitsunfähig wird und dies länger als sechs Wochen andauert, kann den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, ohne den Schutz zu verlieren. Der Versicherungsschutz läuft dabei in der bisherigen Höhe weiter. Die Beitragsfreistellung ist zeitlich begrenzt und muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Danach wird der Vertrag ganz normal beitragspflichtig fortgesetzt, bereits gezahlte Beiträge für diese Zeit werden angerechnet.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Unfallversicherungsvertrag beitragsfrei stellen lassen?
Wenn nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn eine unfall- oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit von 100 % für mehr als 6 Wochen eintritt, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch bis zu 12 Monaten beitragsfrei fortgeführt.
Bleibt mein Versicherungsschutz während der Beitragsfreistellung bestehen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht in Höhe der Versicherungssummen, die zu Beginn der Beitragsfreistellung gelten.
Wie muss ich die Arbeitsunfähigkeit nachweisen?
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Grad und deren Grund sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen nach der Beitragsfreistellung?
Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlt wurden, werden mit den Folgeprämien verrechnet, die nach der Beitragsfreistellung zu zahlen sind. Der Vertrag läuft danach unverändert, aber beitragspflichtig weiter.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017