Erleidet die versicherte Person bei der Ammerländer Unfallversicherung im Ausland einen Unfall, übernimmt der Versicherer die dabei notwendigen Dolmetscherkosten bis zu einer Höhe von 250 Euro.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzt der Versicherer die damit verbundenen notwendigen Dolmetscherkosten. Die Erstattung erfolgt bis zu einer Höhe von 250 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Ausland einen Unfall hat und dabei einen Dolmetscher benötigt, bekommt diese Kosten vom Versicherer erstattet. Die Erstattung ist auf 250 Euro begrenzt und gilt nur für notwendige Dolmetscherkosten, die mit dem Unfall in Verbindung stehen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Dolmetscherkosten übernommen?
Die notwendigen Dolmetscherkosten werden bis zu einer Höhe von 250 Euro ersetzt.
Gilt die Erstattung der Dolmetscherkosten auch im Inland?
Nein, die Erstattung gilt bei einem Unfall im Ausland.
Welche Dolmetscherkosten sind abgedeckt?
Ersetzt werden die mit dem Unfall im Ausland verbundenen notwendigen Dolmetscherkosten bis zu 250 Euro.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017