Bei der Unfallversicherung der Ammerländer sind Kinder, die zum Unfallzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt sind, gegen Vergiftungen durch das Schlucken fester oder flüssiger Stoffe abgesichert; auch Verätzungen auf Haut, Schleimhaut, im Mund- und Rachenraum, in Speiseröhre, Magen, Darm und am Auge zählen als Unfallereignis, während durch Drogen verursachte Vergiftungen und Verätzungen nicht abgedeckt sind.
Für das versicherte Kind, das zum Zeitpunkt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht Versicherungsschutz infolge von Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Verätzungen gelten ebenfalls als Unfallereignis, und zwar an folgenden Stellen:
- auf der Haut bzw. Schleimhaut
- im Mund- oder Rachenraum
- in der Speiseröhre
- im Magen und Darm
- im Augenbereich
Vergiftungen und Verätzungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Kinder, die beim Unfall noch keine 18 Jahre alt sind, sind bei Vergiftungen abgesichert, wenn sie feste oder flüssige Stoffe durch den Schlund einnehmen. Auch Verätzungen an Haut, Schleimhaut, im Mund- und Rachenraum, in Speiseröhre, Magen und Darm sowie am Auge gelten als Unfallereignis. Wenn Vergiftungen oder Verätzungen jedoch durch Drogen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Für welche Kinder gilt der Schutz bei Vergiftungen?
Der Schutz gilt für das versicherte Kind, das zum Zeitpunkt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Zählen Verätzungen auch als Unfallereignis?
Ja, Verätzungen auf der Haut bzw. Schleimhaut sowie im Mund- oder Rachenraum, in Speiseröhre, Magen und Darm und im Augenbereich gelten ebenfalls als Unfallereignis.
Sind durch Drogen verursachte Vergiftungen versichert?
Nein, Vergiftungen und Verätzungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017