Bei der Ammerländer Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person unter 18 Jahren ein Land- oder Wasserfahrzeug ohne Führerschein führt und dies eine Straftat darstellt – vorausgesetzt, es kommt keine weitere Straftat hinzu. Unfälle beim unerlaubten Fahren eines Pkw sind hingegen ausgeschlossen.
Es besteht Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein vorliegt. Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat begangen worden ist.
Unfälle, die aufgrund unerlaubten Fahrens eines Pkw entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Fährt eine versicherte Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist, ohne Führerschein ein Land- oder Wasserfahrzeug und begeht damit eine Straftat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt aber nur, solange keine weitere Straftat hinzukommt. Für Unfälle beim unerlaubten Fahren eines Pkw gilt dieser Schutz nicht – sie sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich unter 18 ohne Führerschein ein Fahrzeug fahre?
Ja, für Personen unter 18 Jahren besteht Versicherungsschutz, wenn eine Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein vorliegt – vorausgesetzt, es wurde keine weitere Straftat begangen.
Gilt der Schutz auch beim unerlaubten Fahren eines Pkw?
Nein, Unfälle, die aufgrund unerlaubten Fahrens eines Pkw entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was passiert, wenn zusätzlich eine weitere Straftat begangen wurde?
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn keine weitere Straftat begangen worden ist. Kommt eine weitere Straftat hinzu, ist die Voraussetzung für den Schutz nicht erfüllt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017