Bei einem unfallbedingten Knochenbruch ohne stationäre Behandlung zahlt die Ammerländer in der Unfallversicherung ein Schmerzensgeld von 250 Euro, sofern ein Krankenhaustagegeld beziehungsweise Genesungsgeld eingeschlossen ist. Damit erhalten Betroffene auch ohne Krankenhausaufenthalt eine feste Einmalleistung.
Erleidet die versicherte Person durch einen Unfall einen Knochenbruch und erfolgt keine stationäre Behandlung, zahlen wir ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 EURO.
Diese Leistung erfolgt nur, wenn ein Krankenhaustagegeld beziehungsweise Genesungsgeld eingeschlossen ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich bei einem Unfall einen Knochen bricht und deswegen nicht ins Krankenhaus muss, erhält eine feste Zahlung von 250 Euro als Schmerzensgeld. Voraussetzung ist, dass im Vertrag ein Krankenhaustagegeld beziehungsweise Genesungsgeld eingeschlossen wurde. Ohne diesen Einschluss besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Knochenbruch?
Das Schmerzensgeld beträgt 250 EURO, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls einen Knochenbruch erleidet und keine stationäre Behandlung erfolgt.
Bekomme ich das Schmerzensgeld auch, wenn ich im Krankenhaus behandelt werde?
Nein, die Leistung ist an einen Knochenbruch ohne stationäre Behandlung geknüpft. Sie wird gezahlt, wenn keine stationäre Behandlung erfolgt.
Muss für diese Leistung etwas im Vertrag eingeschlossen sein?
Ja, das Schmerzensgeld wird nur bei Einschluss eines Krankenhaustagegeldes beziehungsweise Genesungsgeldes gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017