Bei der Ammerländer Unfallversicherung wird nach einer unfallbedingten ambulanten Operation ein Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn die Operation unter Vollnarkose oder unter Regionalanästhesie erfolgt – dabei muss zumindest eine ganze Extremität betäubt sein. In diesem Fall werden das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für drei Tage geleistet.
Erfolgt aufgrund des Unfalles eine ambulante Operation unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, so wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für 3 Tage gezahlt. Bei einer Regionalanästhesie muss zumindest eine ganze Extremität betäubt sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Unfall eine ambulante Operation durchgeführt, kann ebenfalls das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld anfallen. Voraussetzung ist, dass die Operation unter Vollnarkose oder unter Regionalanästhesie stattfindet, wobei bei der Regionalanästhesie mindestens eine ganze Extremität betäubt sein muss. Die Leistung wird in diesem Fall für drei Tage gezahlt.
Häufige Fragen
Gibt es Krankenhaustagegeld auch bei einer ambulanten Operation?
Ja. Erfolgt aufgrund des Unfalles eine ambulante Operation unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, werden das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für 3 Tage gezahlt.
Welche Voraussetzung gilt bei einer Regionalanästhesie?
Bei einer Regionalanästhesie muss zumindest eine ganze Extremität betäubt sein, damit die Leistung erbracht wird.
Für wie viele Tage wird bei einer ambulanten Operation gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld werden in diesem Fall für 3 Tage gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017