Beim Genesungsgeld der Ammerländer Unfallversicherung erhält die versicherte Person nach einem stationären Aufenthalt eine zusätzliche Leistung für die gleiche Anzahl an Kalendertagen wie beim Krankenhaustagegeld, höchstens jedoch für 500 Tage; dabei gelten für die ersten 250 Tage 100 Prozent und für die weiteren Tage 50 Prozent, und die Zahlung erfolgt auch, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Das Genesungsgeld wird zusätzlich gezahlt, und zwar für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld. Die Zahlung erfolgt längstens für 500 Tage.
Die Höhe des Genesungsgeldes beträgt:
- ab dem 1. bis 250. Tag 100 %
- ab dem 251. bis 500. Tag 50 %
Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld gibt es ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, jedoch höchstens für 500 Tage. Für die ersten 250 Tage werden 100 Prozent gezahlt, für die Tage 251 bis 500 nur noch 50 Prozent. Die Leistung wird auch dann erbracht, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Häufige Fragen
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt, längstens jedoch für 500 Tage.
Wie hoch ist das Genesungsgeld?
Vom 1. bis zum 250. Tag beträgt es 100 %, vom 251. bis zum 500. Tag 50 %.
Wird das Genesungsgeld auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus stirbt?
Ja, das Genesungsgeld wird auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017