Bei der Ammerländer Unfallversicherung mit vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel steigt die Invaliditätsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an – bis auf das Fünffache der Grundversicherungssumme. Wer wissen möchte, wie sich die Leistung ab 25 Prozent und ab 50 Prozent Invaliditätsgrad erhöht, findet hier die gestaffelten Berechnungsgrundlagen und die genaue Umrechnung vom Invaliditätsgrad auf den anzusetzenden Leistungssatz.
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die achtfache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt (Invaliditätsgrad in Prozent → Leistung in Prozent):
- 25 → 25
- 26 → 28
- 27 → 31
- 28 → 34
- 29 → 37
- 30 → 40
- 31 → 43
- 32 → 46
- 33 → 49
- 34 → 52
- 35 → 55
- 36 → 58
- 37 → 61
- 38 → 64
- 39 → 67
- 40 → 70
- 41 → 73
- 42 → 76
- 43 → 79
- 44 → 82
- 45 → 85
- 46 → 88
- 47 → 91
- 48 → 94
- 49 → 97
- 50 → 100
- 51 → 108
- 52 → 116
- 53 → 124
- 54 → 132
- 55 → 140
- 56 → 148
- 57 → 156
- 58 → 164
- 59 → 172
- 60 → 180
- 61 → 188
- 62 → 196
- 63 → 204
- 64 → 212
- 65 → 220
- 66 → 228
- 67 → 236
- 68 → 244
- 69 → 252
- 70 → 260
- 71 → 268
- 72 → 276
- 73 → 284
- 74 → 292
- 75 → 300
- 76 → 308
- 77 → 316
- 78 → 324
- 79 → 332
- 80 → 340
- 81 → 348
- 82 → 356
- 83 → 364
- 84 → 372
- 85 → 380
- 86 → 388
- 87 → 396
- 88 → 404
- 89 → 412
- 90 → 420
- 91 → 428
- 92 → 436
- 93 → 444
- 94 → 452
- 95 → 460
- 96 → 468
- 97 → 476
- 98 → 484
- 99 → 492
- 100 → 500
Was bedeutet das konkret?
Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel wächst die Leistung schneller als der Invaliditätsgrad selbst. Bis 25 Prozent gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme. Der Teil zwischen 25 und 50 Prozent zählt dreifach, der Teil über 50 Prozent achtfach. Dadurch kann die Invaliditätsleistung bei sehr hohen Invaliditätsgraden bis auf 500 Prozent der Grundversicherungssumme steigen.
Häufige Fragen
Wie hoch kann die Invaliditätsleistung mit der progressiven Staffel maximal ausfallen?
Sie kann bis auf 500 Prozent der Grundversicherungssumme steigen. Dieser Höchstwert wird bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht.
Welche Versicherungssummen werden bei der Berechnung angesetzt?
Für den Teil des Invaliditätsgrades bis 25 Prozent gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die dreifache Summe und für den Teil über 50 Prozent die achtfache Summe.
Was ergibt sich bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent?
Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhöht sich die Leistung auf 100 Prozent. Ab dann steigt sie durch die achtfache Bewertung deutlich stärker an.
Wann greift die progressive Staffelung überhaupt?
Voraussetzung ist, dass ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt und eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017