Wer nach einem Unfall bei der Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung eine Invalidität geltend machen möchte, hat dafür 24 Monate ab dem Unfalltag Zeit – die Anmeldefrist wird also gegenüber der üblichen Frist verlängert.
Die Frist zur Geltendmachung einer Invalidität wird auf 24 Monate verlängert. Diese Frist wird vom Unfalltag an gerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall hat man mehr Zeit, um eine dauerhafte Beeinträchtigung (Invalidität) anzumelden. Die Frist dafür beträgt 24 Monate und beginnt am Tag des Unfalls.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Invalidität anzumelden?
Die Frist zur Geltendmachung einer Invalidität beträgt 24 Monate.
Ab wann läuft die Frist für die Invalidität?
Die Frist wird vom Unfalltag an gerechnet.
Was passiert mit der ursprünglichen Anmeldefrist?
Die Frist wird auf 24 Monate verlängert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017