Die Ammerländer übernimmt in ihrer Unfallversicherung Kosten für eine kosmetische oder plastische Brustoperation, wenn nach einer erstmals während der Vertragslaufzeit diagnostizierten Brustkrebserkrankung die komplette Brustdrüse entfernt werden musste. Der Versicherungsschutz greift nach einer Wartezeit von drei Monaten und leistet bis zu 10.000 Euro für nachgewiesene Behandlungs- und Krankenhauskosten.
Die versicherte Person musste sich aufgrund einer während der Wirksamkeit des Vertrages erstmals diagnostizierten Brustkrebserkrankung einer Brustoperation unterziehen. Dabei muss mindestens die komplette Brustdrüse entfernt worden sein. Diese krebsbedingte Brustoperation erfordert eine kosmetische oder plastische Brustoperation.
Versicherungsschutz besteht nur für Fälle, bei denen die Brustkrebserkrankung nach Ablauf der ersten drei Monate (Wartezeit) nach Abschluss des Vertrages erstmals diagnostiziert wird.
Es wird Ersatz geleistet bis zur Höhe von 10.000 EURO für nachgewiesene:
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, soweit diese durch die kosmetische oder plastische Brustoperation verursacht wurden.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei der versicherten Person während der Vertragslaufzeit erstmals Brustkrebs festgestellt wird und deshalb mindestens die komplette Brustdrüse entfernt werden muss, werden die Kosten für eine anschließend nötige kosmetische oder plastische Brustoperation übernommen. Voraussetzung ist, dass die Diagnose erst nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss gestellt wurde. Erstattet werden nachgewiesene Arzthonorare, Operationskosten sowie notwendige Krankenhauskosten bis zu 10.000 Euro. Muss ein anderer Ersatzpflichtiger zahlen, werden nur die verbleibenden Kosten übernommen.
Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen werden Kosten für eine kosmetische Brustoperation nach Brustkrebs übernommen?
Die Brustkrebserkrankung muss während der Wirksamkeit des Vertrages erstmals diagnostiziert worden sein und mindestens eine Entfernung der kompletten Brustdrüsen erforderlich gemacht haben. Diese Operation muss eine kosmetische oder plastische Brustoperation erfordern.
Gibt es eine Wartezeit für diese Leistung?
Ja, Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Brustkrebserkrankung nach Ablauf der ersten drei Monate (Wartezeit) nach Abschluss des Vertrages erstmals diagnostiziert wird.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten erstattet?
Es wird Ersatz bis zur Höhe von 10.000 Euro geleistet – für nachgewiesene Arzthonorare und sonstige Operationskosten sowie notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, soweit sie durch die kosmetische oder plastische Brustoperation verursacht wurden.
Was passiert, wenn noch ein anderer Ersatzpflichtiger für die Kosten aufkommen muss?
Dann werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige jedoch seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017