Bei der Unfallversicherung der Ammerländer sind auch eine Blutvergiftung und eine Wundinfektion mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Unfallereignisses entstehen. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf den Unfall selbst, sondern auch auf diese unfallbedingten Infektionen.
Tritt als Folge eines versicherten Unfallereignisses eine Blutvergiftung oder eine Wundinfektion auf, so sind diese versichert.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es nach einem versicherten Unfall zu einer Blutvergiftung oder einer Wundinfektion, fällt auch diese unter den Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Infektion Folge eines versicherten Unfallereignisses ist.
Häufige Fragen
Ist eine Blutvergiftung nach einem Unfall mitversichert?
Ja. Tritt eine Blutvergiftung als Folge eines versicherten Unfallereignisses auf, ist sie versichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für eine Wundinfektion?
Ja. Eine Wundinfektion ist versichert, wenn sie als Folge eines versicherten Unfallereignisses auftritt.
Welche Voraussetzung muss für den Schutz erfüllt sein?
Die Blutvergiftung oder Wundinfektion muss Folge eines versicherten Unfallereignisses sein.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017