Bei der Unfallversicherung der Ammerländer gelten auch Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche als Unfall, wenn sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder durch Eigenbewegung verursacht wurden. Ausgenommen bleiben jedoch Schädigungen an Bandscheiben und am Meniskus, die von diesem erweiterten Unfallbegriff nicht erfasst werden.
Als Unfall gelten auch Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, die durch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung verursacht wurden.
Schädigungen an Bandscheiben und Meniskus bleiben ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Verletzungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder durch Eigenbewegung entstehen, zählen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Unfall. Konkret gilt das für Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche. Schäden an den Bandscheiben und am Meniskus sind davon jedoch ausgenommen und werden nicht als Unfall anerkannt.
Häufige Fragen
Zählen Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall?
Ja, Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, die durch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung verursacht wurden, gelten ebenfalls als Unfall.
Sind Bandscheibenschäden hier mitversichert?
Nein, Schädigungen an Bandscheiben bleiben ausgeschlossen.
Was gilt für Meniskusschäden?
Schädigungen am Meniskus sind ausgeschlossen und gelten nicht als Unfall im Sinne dieses Abschnitts.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017