Bei der Unfallversicherung der Ammerländer zählt auch der Ertrinkungs- und Erstickungstod unter Wasser als Unfallereignis und ist damit vom Versicherungsschutz umfasst. So wird klargestellt, dass diese Todesfälle wie ein Unfall behandelt werden.
Als Unfallereignis gilt auch der Ertrinkungs- und Erstickungstod unter Wasser.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn jemand unter Wasser ertrinkt oder erstickt, wird dies als Unfallereignis anerkannt. Diese Fälle sind damit wie ein Unfall vom Versicherungsschutz erfasst.
Häufige Fragen
Gilt Ertrinken als Unfall im Sinne dieser Versicherung?
Ja, der Ertrinkungstod unter Wasser gilt als Unfallereignis.
Ist auch ein Erstickungstod unter Wasser abgedeckt?
Ja, der Erstickungstod unter Wasser gilt ebenfalls als Unfallereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017