Bei der Unfallversicherung der Ammerländer erhalten Sie bereits nach drei Monaten die Hälfte der vereinbarten Übergangsleistung, sofern nach Ablauf von drei Monaten ab dem Unfalltag eine 100-prozentige Beeinträchtigung ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ununterbrochen bestanden hat.
50 % der vereinbarten Übergangsleistung wird bereits nach 3 Monaten gezahlt. Voraussetzung ist, dass nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Unfalltag eine 100 %ige Beeinträchtigung ununterbrochen bestanden hat. Diese Beeinträchtigung muss ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorgelegen haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft und ununterbrochen für drei Monate vollständig beeinträchtigt sind, zahlt der Versicherer schon nach diesen drei Monaten die Hälfte der vereinbarten Übergangsleistung. Wichtig ist dabei, dass die Beeinträchtigung allein auf den Unfall zurückgeht und nicht durch Krankheiten oder Gebrechen mitverursacht wurde.
Häufige Fragen
Wann wird die Hälfte der Übergangsleistung ausgezahlt?
Die 50 % der vereinbarten Übergangsleistung werden bereits nach 3 Monaten gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Beeinträchtigung muss vorliegen, damit die erweiterte Übergangsleistung greift?
Nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Unfalltag muss eine 100 %ige Beeinträchtigung ununterbrochen bestanden haben.
Spielt es eine Rolle, ob Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben?
Ja, die 100 %ige Beeinträchtigung muss ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bestanden haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017