Bei der Ammerländer Unfallversicherung erhält die versicherte Person den doppelten Krankenhaustagegeldsatz, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet und dort ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. Als Ausland zählt dabei jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat – der doppelte Satz gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts im betreffenden Land.
Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlt der Versicherer für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land den doppelten Krankenhaustagegeldsatz.
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall im Ausland passiert und deshalb ein Krankenhausaufenthalt in diesem Land erforderlich ist, wird das Krankenhaustagegeld verdoppelt. Der doppelte Satz wird für die gesamte Dauer des Aufenthalts gezahlt. Als Ausland zählt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat.
Häufige Fragen
Wie viel Krankenhaustagegeld wird bei einem Unfall im Ausland gezahlt?
Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts im betreffenden Land wird der doppelte Krankenhaustagegeldsatz gezahlt.
Was zählt hier als Ausland?
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat.
Für welchen Zeitraum gilt der doppelte Satz?
Der doppelte Krankenhaustagegeldsatz wird für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017