Bei der Ammerländer Unfallversicherung werden nachgewiesene Kosten für eine logopädische Behandlung übernommen, wenn sie durch eine unfallbedingte Invalidität entstehen – und zwar für bis zu 10 Behandlungen sowie höchstens 500 Euro. Muss ein anderer Ersatzpflichtiger einspringen, zahlt der Versicherer nur den verbleibenden Anteil, bei bestrittener Leistungspflicht des anderen jedoch die volle Leistung.
Nachgewiesene Kosten für eine logopädische Behandlung werden ersetzt, wenn sie durch eine unfallbedingte Invalidität entstanden sind. Der Ersatz erfolgt für bis zu 10 Behandlungen und höchstens 500 EURO.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht durch eine unfallbedingte Invalidität Bedarf an einer logopädischen Behandlung, übernimmt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten. Erstattet werden bis zu 10 Behandlungen und maximal 500 EURO. Ist zusätzlich ein anderer Ersatzpflichtiger zuständig, zahlt der Versicherer nur die verbleibenden Kosten. Weigert sich dieser andere Ersatzpflichtige jedoch, bleibt der volle Leistungsanspruch bestehen.
Häufige Fragen
Welche Kosten für eine logopädische Behandlung werden übernommen?
Ersetzt werden nachgewiesene Kosten für eine logopädische Behandlung, die durch eine unfallbedingte Invalidität entstanden sind, und zwar bis zu 10 Behandlungen sowie höchstens 500 EURO.
Wie viele Behandlungen und welcher Höchstbetrag sind abgedeckt?
Es werden bis zu 10 Behandlungen ersetzt, maximal jedoch 500 EURO.
Was passiert, wenn noch ein anderer Ersatzpflichtiger zahlen muss?
Dann werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige jedoch seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017