Bei der Unfallversicherung der Ammerländer können Versicherte einen Vorschuss auf die Leistung schon vor Abschluss der Heilbehandlung erhalten, sofern der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Unfall gestellt wird. Diese Vorschusszahlung ist auch dann möglich, wenn keine Todesfallsumme vereinbart wurde.
Eine Vorschusszahlung kann vor Abschluss der Heilbehandlung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Unfall gestellt wird.
Diese Vorschusszahlung ist auch dann möglich, wenn keine Todesfallsumme vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall noch in Heilbehandlung ist, muss nicht bis zu deren Abschluss warten, um Geld zu erhalten. Ein Vorschuss lässt sich innerhalb eines Jahres nach dem Unfall beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Todesfallsumme vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Kann ich schon Geld bekommen, bevor die Heilbehandlung abgeschlossen ist?
Ja, eine Vorschusszahlung kann bereits vor Abschluss der Heilbehandlung beantragt werden.
Bis wann muss ich den Vorschuss beantragen?
Der Antrag auf Vorschusszahlung muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall gestellt werden.
Brauche ich für den Vorschuss eine vereinbarte Todesfallsumme?
Nein, die Vorschusszahlung kann auch ohne Vereinbarung einer Todesfallsumme beantragt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017