Die Ammerländer erstattet in ihrer Unfallversicherung die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste, informiert über die ärztliche Versorgung, übernimmt Transportkosten zum Krankenhaus sowie Mehrkosten für Rückkehr, Heimfahrt und Bestattung – insgesamt bis zu 50.000 EURO.
Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten werden gezahlt, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Auf Wunsch stellen wir eine Verbindung zwischen Hausarzt, der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her.
Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der versicherten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. Ebenso ersetzen wir den Mehraufwand bei der Rückkehr der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die aufgeführten Kosten werden bis zur Höhe von 50.000 EURO gezahlt. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall werden die Kosten für Suche, Bergung und Rettung durch Rettungsdienste übernommen, ebenso Transporte zum Krankenhaus, Mehrkosten für die Rückkehr nach Hause und – bei Unfällen im Ausland – zusätzliche Kosten für mitreisende Kinder und den Partner. Auch im Todesfall werden Überführung oder Bestattung erstattet. Insgesamt sind diese Leistungen auf 50.000 EURO begrenzt. Muss ein anderer Ersatzpflichtiger zahlen, wird nur der verbleibende Betrag erstattet; bei mehreren Verträgen erfolgt die Leistung nur aus einem Vertrag.
Häufige Fragen
Werden auch Rettungskosten gezahlt, wenn gar kein Unfall passiert ist?
Ja. Die Kosten werden auch ersetzt, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen ein Unfall zu vermuten war.
Bis zu welcher Höhe werden diese Kosten übernommen?
Die aufgeführten Kosten werden bis zu einer Höhe von 50.000 EURO gezahlt.
Was passiert, wenn noch ein anderer für die Kosten aufkommen muss?
Hat ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet dieser jedoch seine Leistungspflicht, bleibt der volle Leistungsanspruch bestehen.
Welche Kosten werden bei einem tödlichen Unfall übernommen?
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt. Im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017