Bei der Ammerländer Unfallversicherung übernimmt der Versicherer die Kurkosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro und leistet diese Kurkostenbeihilfe in gleicher Weise auch, wenn es sich um teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen handelt.
Die aufgeführten Kosten werden bis zur Höhe von 30.000 Euro gezahlt.
Die Kurkostenbeihilfe zahlen wir in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Was bedeutet das konkret?
Für eine Kur werden die entsprechenden Kosten bis zu einer Obergrenze von 30.000 Euro erstattet. Diese Kurkostenbeihilfe gilt in gleicher Höhe und auf dieselbe Weise auch dann, wenn eine teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird die Kurkostenbeihilfe gezahlt?
Die entsprechenden Kosten werden bis zur Höhe von 30.000 Euro erstattet.
Gilt die Kurkostenbeihilfe auch für teilstationäre Reha-Maßnahmen?
Ja, die Kurkostenbeihilfe wird in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017