Bei der Ammerländer Unfallversicherung sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen mitversichert, wenn sie auf Trunkenheit, die Einnahme von Medikamenten oder Übermüdung zurückgehen – beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt allerdings eine Grenze von unter 1,8 Promille Blutalkohol, während Unfälle unter Drogeneinfluss ausgeschlossen bleiben.
Mitversichert sind Unfälle durch:
- Trunkenheit; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt.
- Einnahme von Medikamenten; sollte bei Unfällen mit KFZ und Zweirad aufgrund einer Bewusstseinsstörung durch Medikamente auf dem Medikamentenbeipackzettel auf eine Fahruntüchtigkeit hingewiesen worden sein, kürzen wir die Leistung generell um 50 %. Unfälle nach ambulanten Operationen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Übermüdung.
Unfälle, die durch Drogeneinfluss entstehen, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Unfälle, die auf einer Bewusstseinsstörung beruhen, sind grundsätzlich mitversichert, wenn sie durch Trunkenheit, Medikamente oder Übermüdung ausgelöst wurden. Beim Führen von Kraftfahrzeugen besteht Schutz bei Trunkenheit nur unterhalb von 1,8 Promille. Weist der Beipackzettel eines Medikaments auf eine Fahruntüchtigkeit hin, wird die Leistung bei KFZ- und Zweiradunfällen um die Hälfte gekürzt. Nicht versichert sind Unfälle nach ambulanten Operationen sowie Unfälle unter Drogeneinfluss.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss versichert?
Unfälle durch Trunkenheit sind mitversichert. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt der Schutz jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt.
Was passiert, wenn ein Medikament laut Beipackzettel fahruntüchtig macht?
Wenn bei einem Unfall mit KFZ oder Zweirad eine Bewusstseinsstörung durch ein Medikament vorliegt und der Beipackzettel auf eine Fahruntüchtigkeit hinweist, wird die Leistung generell um 50 % gekürzt.
Sind Unfälle nach einer ambulanten Operation abgedeckt?
Nein, Unfälle nach ambulanten Operationen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Drogeneinfluss?
Nein, Unfälle, die durch Drogeneinfluss entstehen, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017