Bei der Ammerländer Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz für psychische und nervöse Störungen nach einem Unfall dann, wenn sie auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems zurückzuführen sind. Zusätzlich werden bei psychischen Folgen eines Überfalls oder einer Geiselnahme die Kosten für zehn Sitzungen einer psychologischen Behandlung übernommen.
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt. Dies gilt, wenn und soweit diese Störung auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems zurückzuführen ist.
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die aufgrund eines Überfalls oder einer Geiselnahme entstehen, zahlen wir die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Behandlung.
Was bedeutet das konkret?
Treten nach einem Unfall psychische oder nervöse Störungen auf, sind deren Folgen versichert, sofern sie auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems zurückgehen. Kommt es infolge eines Überfalls oder einer Geiselnahme zu psychischen oder nervösen Störungen, übernimmt der Versicherer die Kosten für zehn Sitzungen einer psychologischen Behandlung.
Häufige Fragen
Sind psychische Störungen nach einem Unfall überhaupt versichert?
Ja, die Folgen psychischer und nervöser Störungen nach einem Unfall sind versichert, wenn und soweit die Störung auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems zurückzuführen ist.
Was gilt bei psychischen Folgen eines Überfalls oder einer Geiselnahme?
Für psychische und nervöse Störungen, die aufgrund eines Überfalls oder einer Geiselnahme entstehen, werden die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Behandlung gezahlt.
Wie viele psychologische Behandlungssitzungen werden nach einem Überfall bezahlt?
Es werden die Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Behandlung übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017