Bei der Unfallversicherung der Ammerländer sind Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe mitversichert – und zwar auch dann, wenn der Versicherte diesen Einwirkungen durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden ausgesetzt war. Nicht abgedeckt sind dagegen Schädigungen, die berufsbedingt sind oder durch gewöhnliche Einatmung allmählich entstehen.
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe sind mitversichert. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ausgeschlossen bleiben Schädigungen, die durch den Beruf an sich bedingt sind. Das gilt insbesondere auch für Schädigungen, die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Was bedeutet das konkret?
Wenn plötzlich Gase oder Dämpfe ausströmen und dadurch eine Vergiftung entsteht, ist das über den Versicherungsschutz abgedeckt. Der Schutz gilt sogar dann, wenn man den Gasen oder Dämpfen wegen unabwendbarer Umstände über mehrere Stunden ausgesetzt war. Nicht versichert sind hingegen Schädigungen, die durch die Berufstätigkeit selbst oder durch das allmähliche, gewöhnliche Einatmen entstehen, also Berufs- und Gewerbekrankheiten.
Häufige Fragen
Sind Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase versichert?
Ja, Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn man mehrere Stunden den Gasen ausgesetzt war?
Ja, der Schutz besteht auch dann, wenn der Versicherte den Einwirkungen der Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Welche Schädigungen sind von der Mitversicherung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schädigungen, die durch den Beruf an sich bedingt sind, insbesondere solche, die durch gewöhnliche Einatmung allmählich entstehen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017