Verstirbt der Versicherungsnehmer bei der Ammerländer Unfallversicherung während der Vertragslaufzeit, bleibt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder erhalten, ohne dass weiter Beitrag gezahlt werden muss – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer war bei Versicherungsbeginn noch keine 45 Jahre alt und ein Elternteil ist versichert. Die Beitragsbefreiung läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 wird.
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit des Vertrages und hatte er bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder beitragsfrei gestellt. Dabei gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen.
Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Voraussetzung ist, dass ein Elternteil beim Versicherer versichert ist.
Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis war.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer, während der Vertrag läuft, müssen die mitversicherten Kinder keinen Beitrag mehr zahlen und behalten ihren Versicherungsschutz mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen. Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn noch keine 45 Jahre alt war und ein Elternteil beim Versicherer versichert ist. Die beitragsfreie Zeit endet mit dem Versicherungsjahr, in dem das Kind 18 wird. Bei einem Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis als Todesursache greift die Beitragsbefreiung nicht.
Häufige Fragen
Wer profitiert von der Beitragsbefreiung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder werden beitragsfrei gestellt, mit den zum Zeitpunkt des Todes geltenden Versicherungssummen.
Welche Altersgrenze gilt für den Versicherungsnehmer, damit die Beitragsbefreiung greift?
Der Versicherungsnehmer darf bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie lange gilt die Beitragsbefreiung für die Kinder?
Sie gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Gibt es Fälle, in denen die Beitragsbefreiung nicht gilt?
Ja. Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis war. Außerdem ist Voraussetzung, dass ein Elternteil beim Versicherer versichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017