Heiraten Sie während der Laufzeit Ihrer Unfallversicherung bei der Ammerländer, ist Ihr Ehegatte bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch und beitragsfrei mitversichert – und zwar mit denselben Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt der Heirat für Sie selbst gelten.
Wenn Sie während der Wirksamkeit Ihres Vertrages heiraten, ist Ihr Ehegatte bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch beitragsfrei mitversichert. Es gelten dabei dieselben Versicherungssummen, die für Sie zum Zeitpunkt der Heirat gelten.
Was bedeutet das konkret?
Wer während der Vertragslaufzeit heiratet, für den ist der Ehegatte zunächst automatisch mitversichert, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag anfällt. Dieser Schutz gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Für den Ehegatten gelten dabei die gleichen Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt der Heirat für den Versicherungsnehmer maßgeblich sind.
Häufige Fragen
Ist mein Ehegatte nach der Heirat automatisch mitversichert?
Ja. Wenn Sie während der Wirksamkeit Ihres Vertrages heiraten, ist Ihr Ehegatte automatisch mitversichert – und das beitragsfrei.
Wie lange gilt der beitragsfreie Schutz für den Ehegatten?
Der Ehegatte ist bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert.
Welche Versicherungssummen gelten für den mitversicherten Ehegatten?
Für den Ehegatten gelten dieselben Versicherungssummen, die für Sie zum Zeitpunkt der Heirat gelten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017