Bei der Ammerländer Unfallversicherung sind Unfälle bei bestimmten Fahrtveranstaltungen wie Orientierungsfahrten mitversichert, sofern es allein oder hauptsächlich auf das Einhalten von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt – als Fahrer, Beifahrer oder Insasse. Auch Go-Kart-Fahrten in Kartcentern sind unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen.
In teilweiser Abänderung der zugrunde liegenden Bedingungen gelten Unfälle bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse als mitversichert. Voraussetzung ist, dass es bei diesen Veranstaltungen allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt (zum Beispiel Orientierungsfahrten).
Fahrten mit Go-Karts in Kartcentern gelten ebenfalls als mitversichert. Dies gilt jedoch nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Go-Karts wurden vom Kartcenter geliehen.
- Es handelt sich um reine Freizeitfahrten.
- Die Fahrten sind nicht dem vereinsmäßigen Kartsport zuzurechnen.
Was bedeutet das konkret?
Nimmst du an einer Fahrtveranstaltung teil, bei der es vor allem darum geht, eine bestimmte Durchschnittsgeschwindigkeit zu erreichen – etwa bei Orientierungsfahrten –, besteht Versicherungsschutz, egal ob du Fahrer, Beifahrer oder Insasse bist. Auch Unfälle beim Go-Kart-Fahren in Kartcentern sind abgedeckt. Allerdings nur dann, wenn du das Go-Kart dort geliehen hast, es sich um eine reine Freizeitfahrt handelt und die Fahrt nicht zum vereinsmäßigen Kartsport gehört.
Häufige Fragen
Bin ich bei einer Orientierungsfahrt unfallversichert?
Ja. Unfälle bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt – wie zum Beispiel Orientierungsfahrten – sind als Fahrer, Beifahrer oder Insasse mitversichert.
Sind Go-Kart-Fahrten im Kartcenter mitversichert?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Go-Kart muss vom Kartcenter geliehen sein, es muss sich um eine reine Freizeitfahrt handeln und die Fahrt darf nicht dem vereinsmäßigen Kartsport zuzurechnen sein.
Ist der vereinsmäßige Kartsport ebenfalls versichert?
Nein. Go-Kart-Fahrten, die dem vereinsmäßigen Kartsport zuzurechnen sind, gelten nicht als mitversichert.
Gilt der Schutz nur für den Fahrer?
Nein. Bei Fahrtveranstaltungen, die auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten abzielen, sind Fahrer, Beifahrer und Insassen mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017