Bei der Ammerländer Unfallversicherung gelten auch sonstige Infektionen als Unfallereignis, wenn sie durch eine geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung entstehen und das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen gemeldet wird. So sind auch kleinere Verletzungen abgedeckt, sofern die Meldefrist eingehalten wurde.
Als Unfallereignis gelten auch sonstige Infektionen durch eine geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung. Voraussetzung ist, dass das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen gemeldet wurde.
Was bedeutet das konkret?
Auch Infektionen, die über eine kleine Verletzung der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangen, können als Unfallereignis anerkannt werden. Dafür muss das auslösende Ereignis allerdings innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden. Wird diese Frist eingehalten, zählt die Infektion mit zum Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Infektionen durch kleine Haut- oder Schleimhautverletzungen mitversichert?
Ja, sonstige Infektionen durch eine geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung gelten ebenfalls als Unfallereignis, sofern die Meldefrist eingehalten wird.
Welche Frist muss ich bei einer solchen Infektion beachten?
Das ursächliche Ereignis muss innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden.
Was passiert, wenn ich die Meldung nicht rechtzeitig vornehme?
Die Anerkennung als Unfallereignis setzt voraus, dass das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen gemeldet wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Voraussetzung nicht erfüllt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017