Bei der Ammerländer Unfallversicherung zählen auch die sonstigen Folgen von Insektenstichen zu einem Unfallereignis, so etwa allergische Reaktionen. Damit erweitert sich der Schutz über die reine Stichwunde hinaus auf die gesundheitlichen Folgen eines Insektenstichs.
Als Unfallereignis gelten auch sonstige Folgen von Insektenstichen. Dazu zählen zum Beispiel allergische Reaktionen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur der Insektenstich selbst, sondern auch die daraus entstehenden weiteren Folgen werden als Unfallereignis anerkannt. Ausdrücklich genannt werden dabei allergische Reaktionen als Beispiel für solche Folgen.
Häufige Fragen
Sind allergische Reaktionen nach einem Insektenstich mitversichert?
Ja, allergische Reaktionen werden ausdrücklich als Beispiel für sonstige Folgen von Insektenstichen genannt, die als Unfallereignis gelten.
Gilt ein Insektenstich als Unfall?
Auch die sonstigen Folgen von Insektenstichen gelten als Unfallereignis, zum Beispiel allergische Reaktionen.
Welche Folgen von Insektenstichen werden berücksichtigt?
Es werden die sonstigen Folgen von Insektenstichen berücksichtigt, wobei allergische Reaktionen als Beispiel genannt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017