Bei der Unfallversicherung der Ammerländer gilt auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmittel oder Sauerstoff als Unfallereignis und ist damit vom Versicherungsschutz umfasst.
Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmittel oder Sauerstoff.
Was bedeutet das konkret?
Neben den klassischen Unfällen wird hier auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmittel oder Sauerstoff als Unfallereignis gewertet. Damit fallen auch solche Situationen unter den Unfallbegriff.
Häufige Fragen
Zählt es als Unfall, wenn jemand keine Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff mehr bekommt?
Ja. Der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmittel oder Sauerstoff gilt als Unfallereignis.
Muss der Entzug unfreiwillig sein?
Ja, als Unfallereignis gilt ausdrücklich der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmittel oder Sauerstoff.
Welche Arten von Entzug sind hier erfasst?
Erfasst sind der Entzug von Flüssigkeit, der Entzug von Nahrungsmittel und der Entzug von Sauerstoff.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017