Bei der Unfallversicherung der Ammerländer zählen auch ein Sonnenbrand und ein Sonnenstich als Unfallereignis und werden damit dem Unfallbegriff gleichgestellt.
Als Unfallereignis gelten auch Sonnenbrand und Sonnenstich.
Was bedeutet das konkret?
Auch ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich wird hier wie ein Unfallereignis behandelt. Beide gelten damit als Unfall im Sinne der Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja, ein Sonnenbrand gilt als Unfallereignis.
Ist ein Sonnenstich vom Unfallbegriff erfasst?
Ja, auch ein Sonnenstich gilt als Unfallereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017