Bei der Ammerländer Unfallversicherung sind auch Gesundheitsschäden abgesichert, die durch gewalttätige Auseinandersetzungen oder innere Unruhen entstehen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person nicht aufseiten der Unruhestifter beteiligt war.
Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Was bedeutet das konkret?
Werden bei gewalttätigen Auseinandersetzungen oder inneren Unruhen Gesundheitsschäden verursacht, besteht dafür Versicherungsschutz. Dieser Schutz gilt jedoch nur, wenn die versicherte Person nicht selbst auf Seiten der Unruhestifter mitgemacht hat.
Häufige Fragen
Sind Verletzungen durch gewalttätige Auseinandersetzungen abgedeckt?
Ja, Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn ich selbst zu den Unruhestiftern gehört habe?
Nein, der Versicherungsschutz besteht nur, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
Was zählt neben gewalttätigen Auseinandersetzungen noch zum abgesicherten Bereich?
Auch Gesundheitsschäden durch innere Unruhen sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017