Bei einem Unfall mit der Ammerländer Unfallversicherung werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis zu 10.000 Euro übernommen, wenn die Invalidität mindestens 30 Prozent beträgt und die Kosten innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, für Prothesen und Hilfsmittel, für Umschulungen oder die Anschaffung eines Blindenhundes. Zusätzlich werden Reparaturen einer beschädigten Prothese bis zu 2.500 Euro erstattet.
Führt ein Unfall zu einer Invalidität von mindestens 30 %, werden bestimmte Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 EURO übernommen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen und die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind. Übernommen werden:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person;
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung;
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl);
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive der Kosten für Unterbringung und Verpflegung;
- Anschaffung eines Blindenhundes.
Reparatur von Prothesen
Musste die versicherte Person bereits eine Prothese tragen und wurde diese durch einen vertragsgemäßen Unfall beschädigt, werden die Kosten für die Reparatur bis zu einer Höhe von maximal 2.500 EURO übernommen.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist, erhält Unterstützung für zusätzliche Kosten, die wegen der Behinderung nötig werden – zum Beispiel für den Umbau von Auto oder Wohnung, für Prothesen, für eine Umschulung oder einen Blindenhund. Dafür muss die Invalidität mindestens 30 % betragen und die Kosten müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall anfallen; erstattet wird bis zu einem festen Höchstbetrag. Auch die Reparatur einer bereits getragenen, beim Unfall beschädigten Prothese wird bis zu einem eigenen Höchstbetrag übernommen.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn der Unfall zu einer Invalidität von mindestens 30 % geführt hat.
Bis zu welcher Höhe und in welchem Zeitraum werden die Mehraufwendungen erstattet?
Erstattet werden Kosten bis zu 10.000 EURO, sofern sie innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen und die Maßnahmen ausschließlich wegen der unfallbedingten Invalidität erforderlich sind.
Welche Maßnahmen sind konkret abgedeckt?
Abgedeckt sind der behindertengerechte Umbau des Pkw, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel wie ein Rollstuhl, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungen inklusive Unterbringung und Verpflegung sowie die Anschaffung eines Blindenhundes.
Was gilt, wenn eine bereits getragene Prothese beim Unfall beschädigt wird?
Wenn die versicherte Person bereits eine Prothese tragen musste und diese durch einen vertragsgemäßen Unfall beschädigt wurde, werden die Reparaturkosten bis zu maximal 2.500 EURO übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017