Bei der Unfallversicherung der Ammerländer mit vereinbarter progressiver Invaliditätsstaffel steigt die Invaliditätsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an und kann bis zu 350 Prozent der Grundversicherungssumme erreichen. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad, desto stärker vervielfacht sich die zugrunde gelegte Versicherungssumme.
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt (von Invaliditätsgrad in Prozent auf Leistung in Prozent der Grundversicherungssumme):
- 25 % auf 25 %
- 26 % auf 28 %
- 27 % auf 31 %
- 28 % auf 34 %
- 29 % auf 37 %
- 30 % auf 40 %
- 31 % auf 43 %
- 32 % auf 46 %
- 33 % auf 49 %
- 34 % auf 52 %
- 35 % auf 55 %
- 36 % auf 58 %
- 37 % auf 61 %
- 38 % auf 64 %
- 39 % auf 67 %
- 40 % auf 70 %
- 41 % auf 73 %
- 42 % auf 76 %
- 43 % auf 79 %
- 44 % auf 82 %
- 45 % auf 85 %
- 46 % auf 88 %
- 47 % auf 91 %
- 48 % auf 94 %
- 49 % auf 97 %
- 50 % auf 100 %
- 51 % auf 105 %
- 52 % auf 110 %
- 53 % auf 115 %
- 54 % auf 120 %
- 55 % auf 125 %
- 56 % auf 130 %
- 57 % auf 135 %
- 58 % auf 140 %
- 59 % auf 145 %
- 60 % auf 150 %
- 61 % auf 155 %
- 62 % auf 160 %
- 63 % auf 165 %
- 64 % auf 170 %
- 65 % auf 175 %
- 66 % auf 180 %
- 67 % auf 185 %
- 68 % auf 190 %
- 69 % auf 195 %
- 70 % auf 200 %
- 71 % auf 205 %
- 72 % auf 210 %
- 73 % auf 215 %
- 74 % auf 220 %
- 75 % auf 225 %
- 76 % auf 230 %
- 77 % auf 235 %
- 78 % auf 240 %
- 79 % auf 245 %
- 80 % auf 250 %
- 81 % auf 255 %
- 82 % auf 260 %
- 83 % auf 265 %
- 84 % auf 270 %
- 85 % auf 275 %
- 86 % auf 280 %
- 87 % auf 285 %
- 88 % auf 290 %
- 89 % auf 295 %
- 90 % auf 300 %
- 91 % auf 305 %
- 92 % auf 310 %
- 93 % auf 315 %
- 94 % auf 320 %
- 95 % auf 325 %
- 96 % auf 330 %
- 97 % auf 335 %
- 98 % auf 340 %
- 99 % auf 345 %
- 100 % auf 350 %
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, wird die Invaliditätsleistung nach Stufen berechnet. Für den Teil des Invaliditätsgrades bis 25 Prozent gilt die vereinbarte Invaliditätssumme, für den Teil zwischen 25 und 50 Prozent die dreifache Summe und für den Teil über 50 Prozent die fünffache Summe. Dadurch steigt die Leistung mit wachsendem Invaliditätsgrad überproportional und erreicht bei 100 Prozent Invaliditätsgrad 350 Prozent der Grundversicherungssumme.
Häufige Fragen
Wie hoch kann die Invaliditätsleistung bei dieser Staffel höchstens ausfallen?
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent beträgt die Leistung 350 Prozent der Grundversicherungssumme.
Nach welchen Stufen wird die Versicherungssumme angesetzt?
Für den Teil des Invaliditätsgrades bis 25 Prozent gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die dreifache Summe und für den Teil über 50 Prozent die fünffache Summe.
Welche Leistung ergibt sich bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent?
Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhöht sich die Leistung auf 100 Prozent der Grundversicherungssumme.
Wann greift die progressive Invaliditätsstaffel überhaupt?
Sie greift, wenn ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt und eine progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017