Wer bei der Ammerländer eine Unfallversicherung hat, dessen während der Vertragslaufzeit geborene oder adoptierte Kinder sind bis zu einem Jahr nach Geburt oder Adoption automatisch und beitragsfrei mitversichert – und zwar mit denselben Versicherungssummen, die für den versicherten Elternteil gelten, sofern ein Elternteil dort versichert ist.
Kinder, die während der Wirksamkeit des Vertrages geboren oder adoptiert werden, sind für maximal ein Jahr nach der Geburt bzw. Adoption automatisch beitragsfrei mitversichert. Dabei gelten für sie dieselben Versicherungssummen, die für Sie zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption gelten.
Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bei uns versichert ist.
Wird das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene oder adoptierte Kinder sind für bis zu ein Jahr nach Geburt oder Adoption ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, wenn ein Elternteil versichert ist. Für die Kinder gelten dabei die gleichen Versicherungssummen wie für den versicherten Elternteil zum jeweiligen Zeitpunkt. Wird das Kind noch vor dem ersten Geburtstag fest in den Vertrag aufgenommen, ist dafür keine Gesundheitsprüfung nötig.
Häufige Fragen
Wie lange sind neugeborene oder adoptierte Kinder automatisch mitversichert?
Sie sind für maximal ein Jahr nach der Geburt bzw. Adoption automatisch und beitragsfrei mitversichert.
Welche Versicherungssummen gelten für das mitversicherte Kind?
Es gelten dieselben Versicherungssummen, die für Sie zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption gelten.
Welche Voraussetzung muss für die Mitversicherung erfüllt sein?
Ein Elternteil muss bei uns versichert sein.
Ist für den festen Einschluss des Kindes eine Gesundheitsprüfung nötig?
Nein, wenn das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen wird, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017