Bei der Unfallversicherung der Ammerländer werden die als kosmetische Operationen und Zahnersatz aufgeführten Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro übernommen. Damit ist klar geregelt, bis zu welchem Betrag diese Leistungen erstattet werden.
Die aufgeführten Kosten werden bis zur Höhe von 30.000 Euro gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Für die genannten Kosten gibt es eine Obergrenze bei der Erstattung. Bis zu einem Betrag von 30.000 Euro werden diese Kosten übernommen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden diese Kosten übernommen?
Die aufgeführten Kosten werden bis zu einer Höhe von 30.000 Euro gezahlt.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Kostenübernahme ist auf maximal 30.000 Euro begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017