Bei der Ammerländer Unfallversicherung gelten auch tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung als Unfallereignis. Bei einem versicherten Tauchunfall werden die notwendigen Therapiekosten einschließlich einer Behandlung in der Dekompressionskammer im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 Euro übernommen.
Als Unfallereignis gelten auch tauchtypische Gesundheitsschäden. Beispiele hierfür sind die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung.
Bei versicherten Tauchunfällen werden die notwendigen Therapiekosten gezahlt. Dazu zählt auch die Behandlung in einer Dekompressionskammer. Diese Kosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 Euro übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung zählen hier ebenfalls als Unfallereignis. Kommt es zu einem versicherten Tauchunfall, werden die notwendigen Therapiekosten übernommen – einschließlich einer Behandlung in einer Dekompressionskammer. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten und ist auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Gilt ein Tauchschaden wie die Caissonkrankheit als Unfall?
Ja, tauchtypische Gesundheitsschäden gelten ebenfalls als Unfallereignis, zum Beispiel die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung.
Werden die Kosten für eine Behandlung in der Dekompressionskammer übernommen?
Ja, bei versicherten Tauchunfällen zählt die Behandlung in einer Dekompressionskammer zu den notwendigen Therapiekosten, die erstattet werden.
Bis zu welchem Betrag werden Therapiekosten bei einem Tauchunfall gezahlt?
Die notwendigen Therapiekosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 Euro gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017