Wer über die Ammerländer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist auch bei Unfällen abgesichert, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall ausgelöst werden – etwa wenn es infolge eines solchen Ereignisses zu einem Unfall kommt. Nicht mitversichert sind allerdings die Gesundheitsschäden, die unmittelbar durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst entstehen.
Eingeschlossen sind auch Unfälle, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht werden.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst verursacht wurden.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls zu einem Unfall, besteht dafür Versicherungsschutz. Die Schäden, die direkt durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst entstehen, sind dagegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist ein Unfall versichert, wenn er durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall ausgelöst wurde?
Ja, Unfälle, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht werden, sind eingeschlossen.
Sind die gesundheitlichen Folgen des Herzinfarkts oder Schlaganfalls selbst mitversichert?
Nein, Gesundheitsschäden, die durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst verursacht wurden, bleiben ausgeschlossen.
Wo liegt der Unterschied zwischen dem versicherten Unfall und dem ausgeschlossenen Schaden?
Versichert ist der durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall ausgelöste Unfall. Ausgeschlossen sind die Schäden, die unmittelbar durch das Herzinfarkt- oder Schlaganfallereignis selbst entstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Exclusiv 2017